Erny Gillen – « Menschliche Sicherheit ethisch aufladen »

Erny Gillen – « Menschliche Sicherheit ethisch aufladen und politisch nutzbar machen

Mit dem Begriff der „menschlichen Sicherheit“, dem dieses Heft gewidmet ist, stellen die Vereinten Nationen ab 1994 in der damals blockfrei gewordenen Welt erstmals neu und verstärkt die Frage nach dem einzelnen Menschen in seinen Gemeinschaften. Es handelt sich um einen weiteren Versuch der Vereinten Nationen, die Nationalstaaten für die Bekämpfung der Armut (in all ihren Formen) und die Entwicklung des ganzen Menschen in die Pflicht zu nehmen. Die Person sollte in ihren unterschiedlichen soziologischen und kontextuellen Bedingungen programmatisch geschützt und gefördert werden. So entstanden politisch administrative Ansätze, um den Menschen in seiner Gemeinschaft mit seinen Rechten, Pflichten, Bedürfnissen und „wants“[1] besser zu erfassen und in seiner Selbstverantwortung gegenüber den territorialen Nationalstaaten zu fördern. In unterschiedlichen Anläufen wurde versucht, die Entwicklung des Menschen selber (siehe etwa Weltgipfel in Kopenhagen, Human Development Index, …) ins Zentrum der Vereinten Nationen zu stellen. In diesen Gesamtzusammenhang schreibt sich auch die schwierige Konzeptualisierung der sogenannten „menschlichen Sicherheit“ ein. Diese dreht um die Schlüsselbegriffe 1) Personenzentriertheit (people centered), 2) umfassend (comprehensive), 3) kontextspezifische Lösungen (context specific solutions), 4) vorbeugend (prevention oriented) und 5) Schutz und Förderung der Menschen in ihren Gemeinschaften (protection and empowerment). Das programmatische Leitmotiv, das zurzeit im Rahmen eines Strategischen Plans (2014-2017) verfolgt wird lautet: „Freiheit von Angst. Freiheit von „wants“. Freiheit, um in Würde zu leben“

Die menschliche Sicherheit[2] wird entsprechend kurz von den Vereinten Nationen negativ als die Freiheit von Angst und Bedarf und positiv als die Freiheit zu einem Leben in Würde definiert. Mit der Verknüpfung von menschlicher Sicherheit und offener Freiheit wird ein eigenständiger Handlungskomplex beschrieben, den ich im Folgenden den menschlichen Sicherheitskomplex (MSK) nenne. Kritisch zugespitzt wird so der Mensch, der ohne Angst und Not lebt, zum erstrebenswerten Ideal erhoben. In der Praxis ist dieser politisch korrekte, aber inhaltlich leere Begriff kaum angekommen. Ethisch und sozial praktisch analysiert, trifft darüber hinaus sogar das Gegenteil zu: Die Freiheit ist der permanente Lotse zwischen den Ängsten, Nöten, Bedürfnissen und Zielen, die sich durch Selbst- und Fremdeinfluss immer wieder verschieben und verändern, sich dabei aber nicht einfach auflösen.

Zwei Beispiele mögen genügen, um den Kern der Frage um die menschliche Sicherheit im Spannungsverhältnis zur eigenen Freiheit offen zu legen: A) Achmed flieht aus Syrien und verliert in den Fluten des Mittelmeeres seine Frau und die beiden Kinder. Er tröstet sich damit, dass er lebt und seine Familie nicht mehr weiter zu leiden braucht. Wie es weitergehen soll, ist ihm egal. Hauptsache, er ist wie er sagt: ein freier Mensch. B) Hussein verlässt das Flüchtlingszentrum nie. Er hat Angst vor allem und jedem. Selbst beim Essen ist er misstrauisch und befürchtet, vergiftet zu werden. Die Sozialarbeiter weisen ihm ein Einzelzimmer zu, um ihm einen geschützten Raum zu bieten. Hussein fühlt sich eingesperrt und nimmt sich das Leben.

Die beiden Situationen zeigen, was passieren kann, wenn Freiheit und menschliche Sicherheit nicht ausbalanciert, sondern als Extreme im Sinne eines Entweder-Oder verabsolutiert werden. In der Wirklichkeit von Ethik, Politik und Sozialarbeit stellt sich die Frage der menschlichen Sicherheit als Herausforderung an konkrete Freiheiten, reale Ängste und Nöte. Für die Staaten stellt sich die Frage, wie sie Freiheit und menschliche Sicherheit für ihre Bürger und Einwohner garantieren können. Wieviel Fürsorge und wieviel Schutz sind erforderlich, um den Menschen ein sicheres Lebensumfeld zu bieten, das ihre Selbstbestimmung nicht zerstört? Wann muss in die Freiheit eines einzelnen eingegriffen werden, um ihn (und eventuell andere) vor seinen Entscheidungen zu schützen?

Welche ethischen Kriterien können von den Sozialarbeitern und der Staatsgewalt herangezogen werden, um eine adäquate menschliche Sicherheit und persönliche Freiheit zu gewährleisten? Die UNO hat eine lange Liste von Indikatoren erarbeitet, mit denen die menschliche Sicherheit beschrieben und ausgewertet werden kann. Der Versuch 2009 und 2010, aus diesen Elementen einen handhabbaren Index zu erstellen, wurde offensichtlich aufgegeben. Im aktuellen Strategischen Plan wird er nicht einmal mehr erwähnt. Selbst der Begriff der „menschlichen Sicherheit“ bleibt umstritten. Er ist zu sehr von dem Gedanken einer negativen Freiheit und einem leeren Begriff von Würde geleitet. Frei von Ängsten und Nöten (wants) sollen die zu schützenden Personen sein. Fordert die positive Freiheit nicht aber ein gewisses Maß an Risikobereitschaft und somit auch eine mit Ängsten verbundene und vereinbare Unsicherheit? Braucht die positive Freiheit nicht auch Hindernisse, um über den aktuellen Zustand hinauswachsen zu wollen? Ich möchte hier nun nicht zur Kritik des Begriffs der menschlichen Sicherheit ausholen. Er hat seinen Weg in die internationalen Rechtstexte gefunden. Vor diesem Faktum möchte ich vielmehr versuchen, den politisch geschmiedeten Begriff für die Praxis nutzbar zu machen. Das mit ihm Gemeinte ist angesichts der realen Not von konkreten Menschen eine theoretische Anstrengung wert. Dazu nutze ich den von Papst Franziskus explizit erstmals so geschaffenen neuen sozialethischen Zugang. Er begreift die Spannung zwischen ganz bestimmten Gegensätzen positiv und zeigt, wie vier spezifische Spannungsfelder für das verantwortliche Handeln des Menschen genutzt werden können. Ich werde mit seinen vier Präferenz-Formeln zeigen, wie die anhaltende Spannung zwischen menschlicher Sicherheit und Freiheit von Ängsten und Nöten fruchtbar für ein selbstverantwortetes Leben in der Gemeinschaft mit Anderen und in gerechten Institutionen gemacht werden kann.


[1] Die Freiheit von „wants“ wird hier als Freiheit von Nöten verstanden. Da die Not eines Menschen (außerhalb der extremen Armut) nie ganz objektiviert werden kann und die Vereinten Nationen alle Menschen vor Augen haben, bleibt die Freiheit von „wants“ im Sinne von Freiheit von Nöten ein jeweils subjektiv zu füllender und somit schwer fassbarer Begriff.

[2] Siehe die zusammenfassende Begriffsbestimmung in: General Assembly Resolution 66/290 vom 10. September 2012, enthalten etwa in: Human Security Unit, Strategic Plan 2014-2017, United Nations, 2014.