Concilium

Janina Loh – « Verantwortung – alt oder neu? »

Janina Loh

« Verantwortung – alt oder neu? Überlegungen zu dem Für und Wider einer Transformation der Verantwortung »

Linda Hogan, João J. Vila Chã, Michelle Becka

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Wir leben in einer Zeit der starken Konzepte: Es werden beispielsweise fundamentale Umwälzungen im Wesen des Menschen vermutet, die einer Entwicklung autonomer, selbstlernender artifizieller Systeme zu verdanken seien. Menschen, so heißt es, werden mit Maschinen verschmelzen und ihren Geist schon bald auf einen Computer hochladen können, um der gebrechlichen und sterblichen Hülle, die ihr Körper darstellt, zu entfliehen. Man spricht von radikalen Paradigmenwechseln in den Organisationsformen unserer gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Systeme aufgrund der Herausforderungen von Automatisierung, Digitalisierung und Industrie 4.0. Es wird befürchtet, dass Maschinen unsere Arbeit übernehmen und die Menschen damit ihrer Existenzgrundlage, sozialer Anerkennung und ihres Lebensinhalts berauben. Andere prophezeien die Revolution unserer Zeit- und Raumwahrnehmung durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie durch die Entwicklung der Virtual Reality. Mit der sogenannten Generation Z (geboren nach dem Jahr 2000) bahnt sich dem italienischen Informationsethiker Luciano Floridi zufolge nun das hyperhistorische Zeitalter an, denn mit ihr wird die Grenze zwischen online und offline letztlich gänzlich verschwinden. Für diese Generation Z präsentiert sich die Welt seit dem ersten Augenaufschlag wireless, sie sind sozusagen nicht nur permanent online sondern regelrecht onlife. Menschen dieser Generation führen ein Leben online und haben eine online Identität. Sie sind Inforgs (Floridis Kunstwort für die Verschmelzung von »informational« und »Organismus«).[1] Auch der Transformationsidee wird viel abverlangt; alles soll sich transformieren: unsere Lebensräume, Städte und Straßensysteme durch die Einführung autonomer Fahrassistenzsysteme, das Bildungssystem zum Zweck einer Anpassung an die neuen politischen und ökonomischen Bedingungen, der Mensch schließlich durch technologische Veränderungen und endlich durch den Einzug in die Virtualität dank Mind Uploading zu einem posthumanen Wesen.[2] Transformiert sich damit auch seine Verantwortung? 

Allenthalben wird der Sorge Ausdruck verliehen, dass dank der oben geschilderten und weiterer Umstände unserer modernen technisierten Massengesellschaft der Verantwortung ultimative Grenzen gesetzt sind, sich gar gefährliche Lücken in unseren Möglichkeiten Verantwortung zuzuschreiben auftun, die sich dann zu regelrechten Abgründen vertiefen, von denen unser konventionelles Verständnis von Verantwortung letztlich ohne Wiederkehr verschlungen werden muss. Dennoch scheint der Ruf nach Verantwortung zugleich mit ungebrochener Vehemenz zu erklingen. Im Folgenden werden einige Überlegungen dazu angestellt, wie mit der Tatsache, dass wir offenkundig mit der Verantwortung ringen, umgegangen werden kann. 

Verantwortung ist traditionell ein individualtheoretisches Phänomen, das heißt, dass es im ursprünglichen Verständnis des Wortes einer einzelnen Person bedarf, der man Verantwortung zuschreiben konnte. Verantwortung im klassischen Sinne trägt jemand (ein Subjekt bzw. ein*e Träger*in) seit dem 17. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum (denn erst in dieser Zeit taucht das Wort »verantwortlich« auf)[3] für ein Objekt bzw. einen Gegenstand, vor einer Instanz, gegenüber einer* Adressatin* auf der Grundlage spezifisch für diesen Kontext geltender normativer Kriterien. So ist beispielsweise ein*e Dieb*in (= Subjekt/Träger*in) für einen Diebstahl (= Objekt/Gegenstand) vor Gericht (= Instanz) gegenüber der bestohlenen Person (= Adressat*in) auf der Grundlage des Strafgesetzbuches (= normative Kriterien) verantwortlich. Aus diesem Beispiel geht hervor, dass Verantwortung – und das lässt sich auch etymologisch nachweisen, ich nenne dies die Minimaldefinition der Verantwortung – (1) die Fähigkeit des Rede-und-Antwort-Stehens in (2) einem normativen Sinne meint und (3) mit einer spezifischen psychomotivationalen Verfasstheit der verantwortlichen Person korreliert. Die* Verantwortliche fühlt sich (3.1) angesprochen und betroffen. Sie* kann die Verantwortung wahrnehmen, da sie* (3.2) mit bestimmten kognitiven Vermögen ausgestattet ist und daher als Folge eines reflexiven Prozesses (3.3) eine Haltung einnimmt, die die prinzipielle Bedeutsamkeit der Verantwortung widerspiegelt. Insbesondere anhand der dritten Komponente der Minimaldefinition wird deutlich, dass mit Verantwortung mehr als ein bloßes Antwort-Geben gefordert wird, was in der Ernsthaftigkeit und Bewusstheit der* Verantwortlichen zum Ausdruck gelangt, etymologisch durch das Rede-Stehen erklärt werden kann und sich begrifflich in der Vorsilbe ver- niederschlägt. Hieraus folgt, dass der Person, der Verantwortung aufgebürdet werden soll, gewisse Kompetenzen zugeschrieben werden, die ihr die Verantwortungsübernahme ermöglichen, wie beispielsweise Kommunikations- und Handlungsfähigkeit bzw. Autonomie und Urteilskraft.[4]

Mit der Übertragung von Verantwortung auf Gruppen ging folglich die Frage einher, wie es sich nun mit der* Einzelnen und ihrer* individuellen Verantwortung innerhalb des Kollektivs verhält; ist sie genauso ›groß‹ (quantitativ) und ist es immer noch ›dieselbe‹ (qualitativ) Verantwortung wie außerhalb der Gruppe? Haben also alle Mitglieder eines Kollektivs immer noch die ›volle‹ Verantwortung für den fraglichen Gegenstand, oder lediglich noch eine Teilverantwortung? Juristisch begegnete man den Herausforderungen kollektiver Verantwortungszuschreibung mit der Differenzierung zwischen natürlicher und juristischer Person. Letztlich wird aber auch hier die Verantwortung auf einzelne Beteiligte zurückgeführt, deren Rolle und Funktion innerhalb des Kollektivs und demzufolge ihre jeweilige Verantwortung unterschiedlich definiert sein mag. 

Innerhalb der Verantwortungsforschung wird zwischen der Sicht des »Reduktionismus oder ethischen Individualismus« und »des Kollektivismus oder Korporativismus« differenziert.[5] Ultimativ sieht der Reduktionismus in der Kollektivverantwortung eine Leerformel, da es im eigentlichen Sinne nur Individualverantwortung gibt. Tatsächlich, so ein*e radikale*r Reduktionist*in, ließe sich der Begriff der Kollektivverantwortung aus unserem Wortschatz streichen, da kein signifikanter Unterschied zwischen genuiner Individual- und Mitgliederverantwortung bestehe. Sie* könnte beispielsweise die Position vertreten, dass »[j]edes Gruppenmitglied ›voll‹ verantwortlich« oder, dass »[j]edes Gruppenmitglied ›partiell‹ verantwortlich« ist.[6] Der Kollektivismus geht hingegen davon aus, dass Kollektivverantwortung einen autonomen Status gegenüber den individuellen Zuschreibungsmechanismen von Verantwortung erlangen kann. Ein*e radikale*r Kollektivist*in nimmt an, dass es Kollektivverantwortung ohne individuelle Verantwortlichkeit der Mitglieder des fraglichen Kollektivs gibt, insofern die »Gruppe als solche voll […] und ausschließlich verantwortlich, das heißt, daß kein Gruppenmitglied verantwortlich ist«. Ein hybrider Ansatz hingegen, der zwischen radikalem Reduktionismus auf der einen und radikalem Kollektivismus auf der anderen Seite vermittelt, umfasst beispielsweise die Positionen, dass die »Gruppe als solche […] und alle Mitglieder […] voll verantwortlich« sind sowie die, dass die »Gruppe als solche […] voll und alle Mitglieder […] partiell verantwortlich« sind. 

Vor dem Hintergrund dieser knappen Ausführungen kann nun festgehalten werden, dass wir bereits mit dem Schritt von einer eindeutigen Individualverantwortlichkeit hin zu einer überindividuellen Verantwortung mit gewaltigen Herausforderungen hinsichtlich der Menge (quantitativ) und Art (qualitativ) der fraglichen Verantwortung konfrontiert sind. Was passiert nun, wenn jemand zwar Mitglied einer Gruppe ist, aber zu den Umständen, für die besagte Gruppe verantwortlich gemacht wird, persönlich gar nichts beigetragen hat? Oder noch irritierender: Was ist mit solchen Kontexten, in denen es scheint, als wäre gar niemand für das Geschehen verantwortlich zu machen? Seit dem 20. Jahrhundert bewegen sich die Menschen verstärkt gerade in solchen intransparenten Bezügen, worauf (als einer der ersten) Hans Jonas in seinem Werk Das Prinzip Verantwortung mit Überlegungen zu einem neuen Kategorischen Imperativ reagiert hat (womit er an Immanuel Kants Kategorischen Imperativ anknüpft). Wie verhält es sich beispielsweise mit der Klimaverantwortung, mit der Verantwortung im globalen Finanzmarktsystem, wo Algorithmen am Werk sind, die noch nicht einmal mehr von den Algorithmiker*innen, die diese programmiert haben, verstanden werden (zumindest behaupten diese das) oder mit der Verantwortung im Umgang mit autonomen Fahrassistenzsystemen?[7]

Für solche Fälle, in denen Verantwortung zwar zugeschrieben werden soll, aber die Subjektposition der fraglichen Verantwortlichkeit nicht besetzbar erscheint, haben einige Verantwortungstheoretiker*innen in den vergangenen Jahren behelfsmäßige Begrifflichkeiten zu entwickeln versucht, die ohne eine Bestimmung dieses Relatums auskommen. Das wird dann beispielsweise Systemverantwortung genannt und soll die Verantwortung ›des Systems‹ bei gleichzeitiger Verantwortungslosigkeit seiner einzelnen Mitglieder bedeuten. Damit stellen Positionen wie diese radikale Versionen des oben vorgestellten Kollektivismus dar. Ich bin überaus skeptisch, dass uns mit solchen Ansätzen geholfen ist. Schließlich suchen wir de facto immer nach einer* Träger*in (Singular oder Plural), die in der Lage ist, die eingeforderte Verantwortung zu schultern. Traditionell funktioniert unser Verständnis von Verantwortung in dieser Weise. Aber wie sollten wir stattdessen in solchen Kontexten verfahren?

Generell scheinen wir zwei mögliche Wege zu einer Reakkreditierung der Verantwortung beschreiten zu können: Zum einen ließe sich versuchen, das konventionelle individualtheoretische Verständnis von Verantwortung zu erneuern, um auch weiterhin im gewohnten Sinne von Verantwortung sprechen zu können, ohne dabei in die Falle eines radikalen Kollektivismus zu treten bzw. irreführenden Vorstellungen von Systemverantwortlichkeit zu verfallen. Dafür möchte ich hier den Begriff des Verantwortungsnetzwerkes von Christian Neuhäuser übernehmen und spezifizieren.[8] Zum anderen ließe sich auch einem Ruf nach einer Transformation des traditionellen Verantwortungskonzepts folgen, indem beispielsweise seine fünf Relata überdacht, Bestandteile der oben formulierten Minimaldefinition geändert oder auch unsere Vorstellung hinsichtlich des verantwortlichen Subjekts variiert werden. Beispielhaft soll dafür auf die Ansätze von Hannah Arendt, Donna Haraway, Rosi Braidotti und Karen Barad verwiesen werden, wenn auch im Rahmen dieses Textes nicht ausführlicher auf dieselben einzugehen der Raum ist.

Die meinen Überlegungen bzgl. einer Ausarbeitung von Neuhäusers Konzept der Verantwortungsnetzwerke zugrundeliegende These lautet, dass wir all denjenigen Parteien in einer gegebenen Situation Verantwortung zuschreiben, die an dem fraglichen Geschehen beteiligt sind, in dem Maße, in dem sie die nötigen Kompetenzen zur Verantwortungszuschreibung mitbringen. Um einmal bei dem Beispiel autonomer Fahrassistenzsysteme, das oben bereits genannt wurde zu bleiben: In das Verantwortungsnetzwerk »Verantwortung im Straßenverkehr« sind autonome Autos zunächst ebenso zu integrieren wie die* menschliche Fahrer*in (selbst dann, wenn sie* nicht aktiv am Fahrprozess beteiligt ist), die Besitzer*innen, die Vertreiber*innen, die Programmierer*innen, die Designer*innen, die Öffentlichkeit, Jurist*innen, Fahrlehrer*innen – also alle am Straßenverkehr Beteiligten. 

Verantwortungsnetzwerke haben ungewöhnliche Ausmaße und bündeln in sich unterschiedliche Verantwortungsobjekte. Von Verantwortungsnetzwerken kann man dann sprechen, wenn man eigentlich gar nicht mehr weiß – und um solche Kontexte geht es ja gerade – ob hier in einem gehaltvollen Sinn Verantwortung definiert werden kann, gerade weil beispielsweise die Bestimmung eines Subjekts schwierig ist, sich keine eindeutige Instanz ausmachen lässt oder aber die normativen Kriterien nicht benannt werden können. In einem Verantwortungsnetzwerk erfüllen die involvierten Parteien unterschiedliche Funktionen bzw. besetzen manchmal mehrere Positionen zugleich, sind einmal die Subjekte, in einem anderen Fall die Instanzen und wieder in einem anderen Fall das Objekt und vielleicht zugleich Adressat*innen einer Verantwortlichkeit. 

Es wäre äußerst schwierig, ein oder mehrere konkrete Verantwortungssubjekte für die Verantwortung im Straßenverkehr auszumachen, da diese viel zu umfassend ist, als dass eine Person oder eine geringe Anzahl Einzelner dafür Rede und Antwort stehen könnte. Als Verantwortungsnetzwerk »Verantwortung im Straßenverkehr« werden hier jedoch mehrere Bereiche umfasst, beispielsweise moralische, juristische und politische Verantwortlichkeiten (definiert über moralische, juristische und politische Normen). Der Straßenverkehr stellt das übergeordnete Verantwortungsobjekt dar, für das nicht eine oder mehrere Personen gehaltvoll ›die‹ Verantwortung tragen, das sich jedoch in verschiedene weniger komplexe Gegenstände ausdifferenziert, für die dann die unterschiedlichen Parteien jeweils eine spezifische Verantwortung übernehmen. Verantwortung für den Straßenverkehr kann in einem Fall die Sicherheit der am Straßenverkehr beteiligten Menschen bedeuten, in einem anderen Verständnis die Verantwortung für das schnelle und effiziente Gelangen von A nach B und in noch einem anderen Fall die Verantwortung dafür, dass die moralischen Herausforderungen, die mit einer Beteiligung am Straßenverkehr einhergehen, denjenigen, die sich am Straßenverkehr beteiligen, mit hinreichender Ausführlichkeit zuvor deutlich gemacht wurden. Über die beschriebenen (und zahlreiche weitere) Teilverantwortungsgegenstände wird bereits nachvollziehbar, dass wir jeweils ganz unterschiedliche Subjekte in unterschiedlichem Ausmaß dafür zur Verantwortungsübernahme ansprechen würden, dass es jeweils unterschiedliche Instanzen, Adressat*innen und Normen sind, die zur Konkretisierung der jeweiligen Verantwortlichkeit zu definiert werden verlangen.

Gegenwärtig wird ein autonomes Fahrassistenzsystem, das nur in einem sehr schwachen Sinne – wenn überhaupt – als Verantwortungsakteur identifizierbar ist, da es ihm an den fraglichen Kompetenzen (Kommunikation- und Handlungsfähigkeit bzw. Autonomie sowie Urteilskraft) mangelt, die Subjektposition einer Verantwortlichkeit innerhalb des Verantwortungsnetzwerkes »Verantwortung im Straßenverkehr« nicht besetzen können. Denn es gibt immer potenziell qualifiziertere Verantwortungsträger*innen. Allerdings ist denkbar, es als Verantwortungsobjekt und als Adressat in eine oder mehrere der Verantwortlichkeiten dieses Verantwortungsnetzwerkes einzubinden. 

In dieser Weise kann Verantwortung auch in intransparenten Kontexten, in denen es beispielsweise dank der involvierten Algorithmen und Roboter zunächst so aussehen mag, als wäre eine eindeutige Identifikation der verantwortlichen Subjekte schwierig, immer noch definiert werden. Vielleicht müssen wir also gar nicht unser tradiertes Verständnis von Verantwortung transformieren, sondern lediglich die Interpretationsebene wechseln, nämlich dann, wenn der Bezugsrahmen – wie in dem besprochenen Beispiel einer »Verantwortung im Straßenverkehr« – zu weit erscheint, auf die Ebene zu wechseln, die es uns erlaubt, unterschiedliche Verantwortlichkeiten mit je eigenen Verantwortungssubjekten, -objekten, -instanzen, -adressat*innen sowie normativen Kriterien auszumachen.  

Andererseits werden wir auf diese Weise vielleicht den neuen Anforderungen des Zeitalters der Automatisierung, Digitalisierung, Industrie 4.0 und global vernetzter Technologien letztlich doch nicht gerecht.[9] Vielleicht ist es an der Zeit, das unserem konventionellen Verständnis von Verantwortung zugrundeliegende humanistische Bild des autarken, souveränen und mit verschiedenen starken Kompetenzen wie Autonomie, Handlungsfähigkeit und Urteilskraft ausgerüsteten Individuums ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Denn spätestens jetzt werden seine Unzulänglichkeiten offenkundig, die uns ja gerade dahin geführt haben, zu überdenken, ob in einer Zeit der autonomen Algorithmen noch wie zuvor Verantwortung zugeschrieben werden kann. Abgesehen davon stellt der Humanismus aufgrund seiner vorrangigen Konzentration auf das westliche, weiße und männliche Menschenbild eine in der Konsequenz exklusive, anthropozentrische und speziesistische Anthropologie bereit, die dazu tendiert, von der ›Norm‹ abweichende Menschen moralisch abzuwerten und nicht-menschliche Formen des Gegenübers (wie beispielsweise Pflanzen, Tiere und eben Maschinen) zu diskriminieren und zu instrumentalisieren. Auch aus diesen Gründen bieten die Herausforderungen unserer Zeit gute Gründe, darüber nachzudenken, ein alternatives nicht-humanistisches Menschen- und Weltbild zu entwickeln, das entsprechend eine alternative Weise, Verantwortung zuzuschreiben, vorschlägt.[10]

Bereits Hannah Arendt hatte an die fundamentale Gebundenheit des Menschen an ein imaginiertes Gegenüber erinnert. Menschen sind – so Arendt – bereits in ihrem Denken niemals gänzlich allein, jede*r von uns führt ein inneres Zwiegespräch mit sich selbst. Jede Beziehung, die ein Mensch eingeht, ist Ausdruck davon. Nach außen realisiert sich diese Tatsache darin, dass Menschen nur gemeinsam handeln und sprechen können. So wie das Denken nach innen benötigt auch das Handeln nach außen immer ein Gegenüber. Arendt zufolge können Menschen ohne andere Menschen im strengen Sinne gar nicht handeln.[11]

Von ihrem Ansatz ist es nur noch ein kleiner Schritt zu ernsthaft prozessualen und relationalen Definitionen von Autonomie, personaler Identität, Handlungsfähigkeit und Verantwortung, wie wir sie bei kritisch-posthumanistischen Denker*innen wie beispielsweise Donna Haraway, Rosie Braidotti und Karen Barad finden. Hier ist Verantwortung keine Fähigkeit, Kompetenz oder Eigenschaft mehr, die einem einzelnen menschlichen Wesen zugeschrieben oder abgesprochen werden kann, sondern Verantwortung entwickelt sich erst im Zusammenspiel mehrerer menschlicher und nicht-menschlicher Alteritäten. So klingt Donna Haraway Arendt gar nicht unähnlich, wenn sie sagt, dass die Relation die kleinste ontologische Analyseeinheit darstellt.[12] Und auch Rosi Braidotti zufolge ist Identität nicht statisch und fix, sondern relational und dynamisch – ebenso die damit einhergehenden Komptenzen: »Identität ist für mich ein Spiel aus mehreren, gebrochenen Aspekten des Selbst; sie ist relational, da sie eine Bindung zum Anderen erfordert.«.[13]Schließlich habe das handelnde Individuum laut Karen Barad aufgrund seiner Seinsstruktur Verantwortung, die immer bereits eine mit einem Gegenüber geteilte bzw. eine der Gebundenheit an ein Gegenüber ist. Die Individuen entscheiden sich nicht bewusst und aktiv zu der Übernahme von Verantwortung, sondern können gar nicht anders, als verantwortlich sein.[14] Es überschneiden sich in Barads Denken das Konzept einer relationalen Ontologie, in der es keine Objekte, voneinander unabhängige Entitäten und Relata gibt, und die Idee einer immer schon politischen Ontologie im Begriff der Verantwortung, die hier in einem starken Sinn relational verstanden wird. Der Sache nach ähnliche Ansätze aus der klassischen Verantwortungsforschung, die mit vergleichsweise starken individuellen Pflichtzuschreibungen einhergehen, finden wir (neben Hannah Arendt) etwa in Hans Jonas’ Prinzip Verantwortung (1984), Iris Marion Youngs Responsibility for Justice (2011) sowie Emmanuel Levinas’ Spur des Anderen (1992).Ob wir mit einem solchen Denken allen Herausforderungen, die uns aktuell in Situationen, in denen der traditionelle Verantwortungsbegriff an seine Grenzen zu stoßen scheint, begegnen können, muss an dieser Stelle offen bleiben. Unbenommen schlagen Barad, Braidotti und Haraway eine ernsthafte Transformation der Verantwortung (und anderer klassisch humanistischer Attribute des menschlichen Daseins) vor. Jetzt liegt es an uns zu entscheiden, ob wir mit dem einleitend nachgezeichneten ›Hype‹ um starke Konzepte ernst machen und die Verantwortung radikal transformieren, oder lieber doch auf gemäßigtere Modulationen des traditionellen Verständnisses von Verantwortung bauen wollen, wie ich es am Beispiel der Verantwortungsnetzwerke exemplifiziert habe


Notes

[1] Vgl. Luciano Floridi, The Fourth Revolution. How the Infosphere is Reshaping Human Reality, Oxford 2014.

[2] Vgl. Janina Loh, Trans- und Posthumanismus zur Einführung, Hamburg 2018.

[3] Vgl. Kurt Bayertz, Eine kurze Geschichte der Herkunft der Verantwortung, in: Kurt Bayertz (Hg.), Verantwortung. Prinzip oder Problem? Darmstadt 1995, 3–71; Hans Lenk, Matthias Maring, Art. Verantwortung, in: Joachim Ritter (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 11, Basel 2007, 566–575.

[4] Ausführlich dazu vgl. Janina Sombetzki (jetzt Loh), Verantwortung als Begriff, Fähigkeit, Aufgabe. Eine Drei-Ebenen-Analyse, Wiesbaden 2014; Janina Loh (geb. Sombetzki), Strukturen und Relata der Verantwortung, in: Ludger Heidbrink, Claus Langbehn, Janina Loh (Hg.), Handbuch Verantwortung, Wiesbaden 2017, 35–56.

[5] Beide Zitate stammen aus Lenk, Maring, Verantwortung, 572.

[6] Beide Zitate stammen aus Hans Lenk, Matthias Maring, Wer soll Verantwortung tragen? Probleme der Verantwortungsverteilung in komplexen (soziotechnischen-sozioökonomischen) Systemen, in: Bayertz, Prinzip, 241–286, hier 250. Diese und die folgenden Zuschreibungsmodelle haben Lenk und Maring von Richard T. DeGeorge übernommen; vgl. Richard T. DeGeorge, Business Ethics, New York 1986, 98 f.

[7] Zur Klimaverantwortung vgl. Sombetzki, Verantwortung als Begriff, 221-256; zur Verantwortung im globalen Finanzmarktsystem vgl. Mark Coeckelbergh, Money Machines. Electronic Financial Technologies, Distancing, and Responsibility in Global Finance, Farnham 2015; zur Verantwortung im Umgang mit autonomen Fahrassistenzsystemen vgl. Janina Loh, Wulf Loh, Autonomy and responsibility in hybrid systems – the example of autonomous cars, in: Patrick Lin, Keith Abney, Ryan Jenkins (Hg.), Robot Ethics 2.0. From Autonomous Cars to Artificial Intelligence, Oxford 2017, 35–50. 

[8] Vgl. Christian Neuhäuser, Roboter und moralische Verantwortung, in: Eric Hilgendorf (Hg.), Robotik im Kontext von Recht und Moral, Baden-Baden 2014, 269–286. Meine Idee der Verantwortungsnetzwerke wurde bereits an anderer Stelle ausgeführt, aktuell in Janina Loh (geb. Sombetzki), Verantwortung und Roboterethik – ein kleiner Überblick. Teil 2, in: Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR), 1/2018, 29–35. 

[9] Die folgenden Überlegungen wurden in einem gemeinsamen Paper von Janina Loh und Mark Coeckelbergh vorbereitet: Transformation of Responsibility in the Age of Automation, in: Birgit Beck, Michael Köhler (Hg.), Technology, Anthropology, and Dimensions of Responsibility, Stuttgart 2019 (im Druck). 

[10] Das ist, kurz zusammengefasst, das Projekt des kritischen Posthumanismus, das ich in meiner Einführung in den Trans- und Posthumanismus, Hamburg 2018, ausführlich beschreibe. 

[11] Vgl. Hannah Arendt, Vom Leben des Geistes. Das Denken. Das Wollen, München 1998.

[12] Vgl. Donna Haraway, Das Manifest für Gefährten: Wenn Spezies sich begegnen – Hunde, Menschen und signifikante Andersartigkeit, Berlin 2016.

[13] Rosi Braidotti, Nomadic Subjects. Embodiment and Sexual Difference in Contemporary Feminist Theory, New York 1994. Original: Identity for me is a play of multiple, fractured aspects of the self; it is relational, in that it requires a bond to the ›other‹.

[14] Vgl. Karen Barad, Verschränkungen, Berlin 2015


Author

Janina Loh (geb. Sombetzki) arbeitet als Technikphilosophin an der Universität Wien zu Themen wie Roboterethik, Trans- und Posthumanismus, Feministischer Technikphilosophie, Verantwortung, Hannah Arendt und Ethik in den Wissenschaften.

Address: Universitätsassistentin im Bereich, Technik- und Medienphilosophie, Institut für Philosophie, Universität Wien, Universitätsstr. 7 (NIG), C 0326, 1010 Wien.