Begegnungen unter Gleichen

Die lutherisch- römisch-katholischen Dialoge nach dem 2. Vatikanischen Konzil

Dorothea Sattler

1. Vorausblick: Das 2. Vatikanische Konzil und die lutherisch – römisch-katholischen Dialoge

Die Dialoge, die die römisch-katholische Kirche nach dem 2. Vatikanischen Konzil mit Delegierten aus vielen anderen christlichen Traditionen bereits geführt hatund auch weiterhin führen wird, sind in ihrem Selbstverständnis von jenem Geist geprägt, der sich in den Buchstaben der Konzilstexte zur Darstellung bringt. Ich wähle diesen Ausgangsort, da ich in diesem Beitrag zeigen möchte, dass die Anliegen des bisher letzten römisch-katholischen Konzils in denlutherisch – römisch-katholischen Dialogen eingelöst worden sind.

Zunächst möchte ichmit wenigen Wortenin Dankbarkeit daran erinnern, dass die Ökumenische Bewegung, die sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts formierte, auf institutioneller Ebene weithin von Christinnen und Christen mit reformatorischem oder orthodoxem Bekenntnis getragen wurde. Die Ökumenische Bewegung war von Anfang an multilateral ausgerichtet und hatte ein hohes Maß an Aufmerksamkeit auf Geschehnisse in der Mission weltweit sowie auf Vorgänge in politischen und sozialen Krisen der Menschheitsgemeinschaft, zu denen die beiden Weltkriege und das tiefe Erschrecken über die Gewalt, die Menschen einander antun, gehören. Theologische Dialoge sind nur ein Teil der weit umfassender gelebten christlichen Ökumene.

Auf formal-methodischer Ebene mahnt das 2. Vatikanische Konzil die Einhaltung von folgenden Regeln in den ökumenischen Dialogen an: Das Dekret über den Ökumenismus, „UnitatisRedintegratio“ (künftig UR)[1], befürwortet „gemeinsame Zusammenkünfte, besonders zur Behandlung theologischer Fragen, (…) bei denen ein jeder mit dem anderen auf der Ebene der Gleichheit spricht (‚par cum pari agat‘)“ (UR 9). Eingefordert wird, dass die römisch-katholischen Partner sich auf die Dialoge sehr gut vorbereiten, indem sie „bessere Kenntnis der Lehre und der Geschichte, des geistlichen und liturgischen Lebens, der religiösen Psychologie und Kultur (…) erwerben“ (UR 9). „Sachverständig“ (UR 9) sollen die Delegierten sein. „In gemeinsamer Forschungsarbeit“ (UR 11) gilt es, „die göttlichen Geheimnisse zu ergründen“ (UR 11) und dabei „mit Wahrheitsliebe, mit Liebe und Demut“ (UR 11) vorzugehen. In der ökumenischen Rezeption ist insbesondere die Zustimmung der Konzilsväter zum Gedanken einer bestehenden „Hierarchie der Wahrheiten“ mit hoher Wertschätzung bedacht worden: „Beim Vergleich der Lehren miteinandersoll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder ‚Hierarchie‘ der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehren gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens“ (UR 11). Die vom Konzil eingeforderten Kompetenzen in der ökumenischen Dialogarbeit lassen sich im formalen Bereich mit jenen vergleichen, die in therapeutischen Gesprächen hilfreich erscheinen: Akzeptanz im Gegenüber der Partner, Empathie auf sachlicher und emotionaler Ebenesowie Authentizität in der Suche nach der persönlichen religiösen Überzeugung, die von den nach ihrer Rangordnung zu qualifizierenden Wahrheiten in der theologischen Lehre zu unterscheiden ist.

Auf material-inhaltlicher Ebene verzichtet das Konzilsdekret über den Ökumenismus auf differenzierte Beschreibungen der jeweiligen Kontroversen im Hinblick auf die „Kirchen und Kirchlichen Gemeinschaften“ (UR 19) im Abendland, weil diese „wegen ihrer Verschiedenheit nach Ursprung, Lehre und geistlichem Leben“ (UR 19) „auch unterein­ander nicht wenige Unterschiede aufweisen“ (UR 19). Das Konzil spricht auf diese Weise die Vielgestalt der reformatorischen Kirchen an. Einen eigenen Abschnitt über die Herausforderungen im lutherisch – römisch-katholischen Dialog gibt es nicht. Diagnostiziert werden allgemein „Unterschiede von großem Gewicht“ (UR 19) zwischen der römisch-katholischen und den evangelischen Lehren, „nicht nur in historischer, soziologischer, psychologischer und kultureller Beziehung, sondern vor allem in der Interpretation der offenbarten Wahrheit“ (UR 19). Die Gemeinsamkeiten werden dennoch betont: das Bekenntnis zu Jesus Christus (vgl. UR 20), die Hochschätzung der Heiligen Schrift (vgl. UR 21), das differenzierte geistlich-liturgische Leben im privaten wie im öffentlichen Raum, das sozial-diakonische Handeln sowie Dienste in der christlichen Erziehung (vgl. UR 23). Ausdrücklich wird die Taufe als „sakra­mentales Band der Einheit“ (UR 22) angesprochen. Im Hinblick auf Fragen von Moral und Sitte wird ebenso ein Bedarf nach weiteren Gesprächen angemahnt (vgl. UR 23) wie hinsichtlich des Amtes im Kontext der Feier von Abendmahl und Eucharistie (vgl. UR 22). Zukunftsweisend formuliert das Dekret die Aufgabenstellung der anstehenden Gespräche: „Ob­gleich bei den von uns getrennten Kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehen­de volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächt­nisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, dass hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft. Deshalb sind die Lehre vom Abendmahl des Herrn, von den übrigen Sakramenten, von der Liturgie und von den Dienstämtern der Kirche notwendig Gegenstand des Dialogs“ (UR 22).

Welche der im Konzilstext genannten Themenaspekte sind in den lutherisch – römisch-katholischen Dialogen bis heute mit welchen Ergebnissen besprochen worden? Wer auf diese Frage in dem hier gesetzten Rahmen antworten möchte, muss sich auf Wesentliches konzentrieren. Ich nehme im Fortgang vor allem die internationalen Dialoge zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen in den Blick und gehe im sachlichen Kontext auf wenige nationale Dialoge ein.


[1] Lateinischer Text in: AAS 57 (1965) 90-112. Autorisierter lateinisch – deutscher Text in: Lexikon für Theologie und Kirche. Ergänzungsband II, Freiburg-Basel-Wien 1967, 40-126.

2. Überblick: Die Geschichte der lutherisch – römisch-katholischen Dialoge

Die Wahrnehmung der Wirklichkeit verändert sich, wenn nicht nur ein Dialogpartner sie betrachtet, sondern im Gespräch eine Analyse vorgenommen wird. Persönliche Begegnungen fördern die Motivation zur Zusammenarbeit.Noch während des 2. Vatikanischen Konzils (im August 1965) und wenige Monate nach dem Ende des Konzils (im April 1966) traf sich eine neu gebildete „Römisch-katholisch / Evangelisch-lutherische Arbeitsgruppe“ in Straßburg im Institut für Ökumenische Forschung des Lutherischen Weltbundes, um vor dem Hintergrund der Erfahrungen der lutherischen Beobachter des Konzils über die Themenbereiche zu beraten, die in den künftigen Dialogen besprochen werden sollten. Zwei Aufgabenstellungen wurden bestimmt: zum einen ein Dialog über die grundlegenden theologischen Kontroversen im Verständnis der Rechtfertigungslehre, der Sakramente und des Amtes, zum anderen ein stärker pastoral ausgerichtetes Gespräch über das Verständnis der Ehe unter besonderer Berücksichtigungdes Lebens in konfessionsverschiedenen Familien. Auffällig ist bei dieser Themenwahl, dass die Rechtfertigungslehre als Kontroversthema – anders als in den Konzilstexten – ausdrücklich benannt wird. Auch die ökumenisch motivierte Sorge um die Familien war in der Konzilszeit noch wenig im Bewusstsein.

Die Thematik „Ehe“ wurde zeitlich nachgeordnet bearbeitet, weil sich in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts abzeichnete, dass grundlegende gesellschaftlich relevante Umbrüche im Verständnis von Ehe und Familie zu berücksichtigen waren. Nach dem 2. Vatikanischen Konzil waren zudem Veränderungen in den kirchenrechtlichen Richtlinien für konfessionsverschiedene Ehen zu erwarten. Darüber hinaus erschien es wichtig, vor dem Hintergrund der seit den 50er Jahren erreichten Annäherungen zwischen den lutherischen und reformierten Kirchen in Europa in einer gemeinsamen evangelisch – römisch-katholischen Kommission den ökumenisch relevanten Fragen der Ehetheologie und der Ehepastoral nachzugehen. Dies alles führte dazu, dass die Studienarbeit erst 1971 aufgenommen wurde und 1976 zum Abschluss kam.[2] Deutlich wird in diesem Dokument, dass sich die Kirchen gemeinsam den sozial-anthropologisch bedingten Herausforderungen ihrer Gegenwart stellen und nach pastoral verantwortbaren Antworten auf offene Fragen suchen. Eindrücklich kommt zum Ausdruck, dass die Kirchen gemeinsam an der Auffassung festhalten, dass die Ehe für die gesamte Lebenszeit geschlossen ist: „Es ist unsere gemeinsame Gewissheit, dass Mann und Frau sich für das ganze Leben zur ehelichen Gemeinschaft verpflichten und dass die Partnerschaft durch die Ehe dazu bestimmt ist, das ganze Leben zu währen, ‚bis der Tod euch scheidet‘, wie es in unseren Liturgien heißt“[3]. Im Fortgang werden Differenzierungen vorgenommen, die auf einer konfessionell unterschiedlichen Einschätzung der Legitimität einer selbst verantworteten neuen Partnerschaft nach der Trennung der Ehepartner beruhen. Nüchtern werden die Argumentationen neben einander gestellt. Es handelt sich bei diesem Dialogbericht um ein frühes Zeugnis für eine Methode, die das lutherisch – römisch-katholische Gespräch von Beginn an prägte: Bereitschaft zur Anerkenntnis unterschiedlicher Perspektiven; Suche nach einer möglichen Konvergenz auf der Grundlage der biblischen Schriften; Achtsamkeit auf die pastorale und die liturgische Praxis auf ortskirchlicher Ebene.

Die andere Aufgabenstellung, die die noch in den Zeiten des 2. Vatikanischen Konzils begründeteevangelisch-lutherische und römisch-katholische Arbeitsgruppe für die künftige Zeit befürwortete, bezog sich auf die Sichtung und Besprechung der Kontroversen, die im 16. Jahrhundert offenkundig wurden. Diesbezüglich bildete sich bald nach dem Konzil 1967 eine Studienkommission, die 1972 unter dem Leitgedanken „Das Evangelium und die Kirche“ auf der Insel Malta ihre Überlegungen zum Abschluss brachte.[4]Die dort vorgenommene Bestimmung des Ausgangsorts der zu führenden Dialoge hat alsThemensammlung die Inhalte der folgenden bilateralen Gesprächsrunden auf internationaler Ebene vorgezeichnet. Die Frage, wie das erlösende Evangelium von Jesus Christus Menschen heute glaubwürdig verkündigt werden kann, ist die erste, die im „Malta – Bericht“ thematisiert wird. Diese Grundthematik bleibt im gesamten Dokument präsent. Das Verhältnis zwischen Schrift und Tradition sowie die Verbindlichkeit der kirchlichen Verkündigung erscheinen zudem als kontrovers. Die Rechtfertigungslehre wird als Schlüsselthematik im lutherisch – römisch-katholischen Dialog identifiziert. Sehr intensiv nimmt der Malta-Bericht die Frage auf, welche Bedeutung das Amt bei der Verkündigung des Evangeliums hat. In einem letzten Abschnitt wird die Suche nach einer überzeugenden Gestalt der kirchlichen Einheit thematisiert. In diesem Zusammenhang ist neben Überlegungen zum Primat des Bischofs von Rom die Frage nach der Gemeinschaft im Abendmahl von hoher Wichtigkeit.

Von Bedeutung ist meines Erachtens, dass die Themen, die im „Malta – Bericht“ angesprochen sind, nicht in dieser Reihenfolge in den nachfolgenden Dialogen aufgenommen worden sind: Eucharistie[5], Amt[6] sowie das Verständnis von der Einheit der Kirchen[7] waren auf internationaler Ebene die vorrangigen Themen der zahlreichen Dialoge zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen, die in den folgenden Jahren geführt worden sind.Möglicherweise bestand die Hoffnung, durch die intensive Auseinandersetzung mit den Kontroversen, die in ihrer Konsequenz die Aufnahme von Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft verhindern, die Wege zu einer formierten Kirchengemeinschaft bald ebnen zu können. Als immer deutlicher wurde, wie gravierend die Differenzen insbesondere im Verständnis des Amtes bleiben, kam es zu einer Neubesinnung auf grundlegende Fragen, unter denen das gemeinsame Verständnis der Rechtfertigung[8] in den Vordergrund trat. Die Kontroverse um das kirchliche Amt wurde in der Perspektive erweitert und mit der Frage nach der Apostolizität der Kirche[9] verbunden. Die Taufe als sakramentales Band der bereits bestehenden Einheit wird im gegenwärtigen Dialog auf internationaler Ebene neu bedacht.


[2] Vgl. Die Theologie der Ehe und das Problem der Mischehe. Schlussbericht der Römisch-katholischen / Lutherischen / Reformierten Studienkommission (1976), in: Harding Meyer / Hans Jörg Urban / Lukas Fischer (Hgg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, Bd. 1 (1931 – 1982), Frankfurt / Paderborn 1983, 358-387.

[3] Ebd., 368 (Nr. 24).

[4] Vgl. Bericht der Evangelisch-lutherisch/ Römisch-katholischen Studienkommission, „Das Evangelium und die Kirche“ (1972), in: ebd., 248-271.

[5] Vgl. Bericht der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission, „Das Herrenmahl“ (1978), in: ebd., 271-295.

[6] Vgl. Bericht der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission, „Das geistliche Amt in der Kirche“ (1981), in: ebd., 329-357.

[7] Vgl. Gemeinsame Römisch-katholische / Evangelisch-lutherische Kommission, „Wege zur Gemeinschaft“ (1980), in: ebd., 296-322; Stellungnahme der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission zum Augsburgischen Bekenntnis, „Alle unter einem Christus“ (1980), in: ebd., 323-328; Bericht der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission, „Einheit vor uns“ (1984), in: Harding Meyer / Damaskinos Papandreou / Hans Jörg Urban / Lukas Vischer (Hgg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, Bd. 2, Frankfurt / Paderborn 1992, 451-506.

[8] Vgl. Bericht der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission „Kirche und Rechtfertigung. Das Verständnis der Kirche im Licht der Rechtfertigungslehre“ (1993), in: Harding Meyer / Damaskinos Papandreou / Hans Jörg Urban (Hgg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, Bd. 3, Frankfurt / Paderborn 2003, 317-419; „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche“ (1999), in: ebd., 419-441.

[9] Vgl. Studiendokument der Lutherisch / Römisch-katholischen Kommission für die Einheit, „Die Apostolizität der Kirche“ (2006), in: Johannes Oeldemann / Friederike Nüssel / Uwe Swarat / Athanasios Vletsis (Hgg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, Bd. 4, Frankfurt / Paderborn 2012, 527-678.

3. Einblicke: Inhalte der lutherisch – römisch-katholischen Dialoge

Im Folgenden bemühe ich mich, die Ergebnisse der lutherisch – römisch-katholischen Dialoge zusammenzufassen. Es handelt sich dabei um meine eigene Sicht auf die Geschehnisse. Diese tritt dem Selbstanspruch nach gewissals meine persönliche Wahrnehmung hinter das zurück, was die internationale lutherisch – römisch-katholische Studienkommission selbst in dem Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ als Ertrag ihrer Bemühungen formuliert hat.[10] Einige nationale Dialoge habe ich dabei berücksichtigt – vor allem jene, die in den USA[11] und in Deutschland[12] geführt worden sind. Ich verzichte im Fortgang auf Einzelnachweise und stelle den Konsens und die Divergenzen summarisch dar.


[10] Vgl. Bericht der Lutherisch / Römisch-katholischen Kommission für die Einheit, „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ (2013), Leipzig / Paderborn 2013, bes. 45-87.

[11] Vgl. die in Minneapolis erscheinende, mehrbändige Reihe „LutheransandCatholics in Dialogue“ – unter anderem zu Fragen der Eucharistie, des Amtes sowie der Rechtfertigungslehre.

[12] Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen war bei seiner Gründung 1946  eine lutherisch – römisch-katholischer Dialogkommission auf informeller Ebene. Im Kontext der Studie „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ ist dieser Arbeitskreis um Theologen aus reformierter Tradition erweitert worden, um beispielsweise die Thematik Eucharistie und Abendmahl angemessen besprechen zu können: Vgl. Karl Lehmann / Wolfhart Pannenberg (Hg.), Lehrverurteilungen – kirchentrennend? Rechtfertigung, Sakramente und Amt im Zeitalter der Reformation und heute, Freiburg / Göttingen 1986. In der Reihe „Dialog der Kirchen“ hat dieser Arbeitskreis zahlreiche Studien zu formalen und inhaltlichen Themen des reformatorisch – römisch-katholischen Dialogs vorgelegt – unter anderen zum Opferverständnis der Eucharistie, zu Fragen der verbindlichen Schriftauslegung sowie zum Amt in apostolischer Tradition.

3.1. Schrift und Tradition

Die lutherisch – römisch-katholischen Dokumente zum Thema Schriftverständnis und Schriftauslegung zeigen in eindrücklicher Weise, dass sich alle christlichen Kirchen im Dialoggeschehen als solche wiedererkannt haben, die unter Gottes Wort stehen und allein die von Gott selbst ermöglichte Offenbarung seines Wesens und Willens verkündigen möchten. Der Ausgangspunkt bei ökumenischen Äußerungen zum Schriftverständnis ist die Rede von Gottes Offenbarung. Die Einheit und Mitte der Schrift besteht in der Ein­heit Gottes, der in der Geschichte Israels und im Christusereignis die Mitte seines Heils­willens in Zeit und Geschichte kundgemacht hat. Auf breiter Basis besteht zudem Übereinstimmung in der positiven Wertigkeit der kirchli­chen Traditionsbildung. Die Heilige Schrift ist eine Gestalt der Tradition; sie ist schriftgewordene Tradition. Ohne das gemeindliche Überlieferungsgeschehen wäre Gottes Evangelium nicht hörbar geworden. Der Prozess der Traditionsbildung in den Glaubensgemeinschaf­ten in biblischer Zeit sowie das Ereignis der Schriftwerdung des Evangeliums werden von den christlichen Kirchen als ein von Gottes Geist gewirktes Ereignis verstanden. Unbestritten ist in den ökumenischen Gesprächen zudem, dass Gottes Wort in vielgestaltigen Menschenworten begegnet, deren geschichtliche Bedingtheiten es erfordern, (auch) mit den Mitteln der wissenschaftlichen Schriftauslegung zur Erkenntnis der Aussageintention zu gelangen. Als ein ökumenischer Grundkonsens kann gelten, dass allein die gläubige Erwartung der Wirksamkeit des Geistes Gottes die Hoffnung begründet sein lässt, in der Wahrheit zu bleiben, das heißt das Evangelium Gottes ursprungsgemäß, getreu der apostolischen Überlieferung weitersagen zu können.

3.2. Rechtfertigungslehre

Der Lutherische Weltbund und die Römisch-katholische Kirche unterzeichneten am 31. Oktober 1999 gemeinsam eine Erklärung über den heute bestehenden Konsens in Grundfragen der Rechtfertigungslehre[13], jener Streitfrage, die im 16. Jahrhundert der Auslöser für die Bildung der evangelischen Konfessionsgemeinschaft war.

Gemeinsam haben die Konfessionen im weltweiten Kontext erkannt, dass das Thema der Rechtfertigungslehre vielen Menschen heute schwer zugänglich ist. Die durch die theologische Sprache des Paulus geformte Rede von der „Rechtfertigung“ meint Gottes Bereitschaft, Menschen liebend anzunehmen, obwohl sie Sünder und Sünderinnen sind. Wer glaubt, wer Gottes Erbarmen vertraut, wird von ihm vor dem Tod, dem Verlust der Gottesgemeinschaft, bewahrt. Vieles spricht dafür, dass Menschen heute durchaus offen und dankbar sind für die Zusage, in aller erfahrenen Verstrickung in Gestalten des Unheils angenommen, bejaht und gewollt zu sein. Es gelingt den Kirchen jedoch nicht gut, diese Sehnsucht der Menschen auf­zugreifen und glaubwürdig zu verkündigen, dass Gottes Evangelium genau dies meint: die frohmachende Botschaft, dass Gott entschieden dazu ist, seine Geschöpfe nicht den tödlichen Folgen der Sünde zu überlassen, sie vielmehr zu retten – rein aus barmherziger Gnade, wirksam im Glauben, begründet in Jesus Christus, dem menschgewordenen Evangelium Gottes. Die noch  verbliebenen konfessionellen Ak­zent­setzungen in der Rechtfertigungslehre betreffen die Tatsache, dass die römisch-katholische Tradition den (von Gottes Gnade bewirkten, dann jedoch auch eigenen) menschlichen Möglichkeiten zum Guten tendenziell mehr zutraut als die lutherische Tradition, die die Verderbnis der mensch­lichen Natur durch die Sünde stärker wirksam erfährt und den Menschen eher pas­siv sein lässt im Versöhnungsgeschehen.


[13] Vgl. „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche“ (s. Anm. 8).

3.3. Sakramente

Die Grundlage der ökumenischen Sakramentenlehre ist gegenwärtig die einmütige Zustim­mung zu der Erkenntnis, dass es im Neuen Testament keinen Begriff gibt, der die später als Sakramente bezeichneten gottesdienstlichen Feiern zusammenfasst. Das lateinische Wort „sacramentum“ wurde stattdessen in frühen Bibelübersetzungen verwendet, wenn das in Jesus Christus offenbare „Geheimnis“ Gottes verkündigt wurde (Kol 1,27; 2,2). Dieser Textbefund festigte im ökumenischen Gespräch die Bereitschaft, gemeinsam ein Grundverständnis des „Sakramentalen“ anzunehmen: Gottes Gegenwart in vermittelter Gestalt im Raum der Geschöpfe. Im Menschen Jesus von Nazareth ist Gott selbst in nachhaltig eindeutiger Weise als der noch im Tod Lebenstiftender Gott des Erbarmens erschienen. Alle weiteren sakramentalen Wirklichkei­ten sind als Formen des Gedächtnisses Jesu Christi im Leben der Glaubensgemeinschaft zu verstehen. Sie gewinnen in dem Maße an Bedeutung, als in ihnen das erlösende Christusgeschehen vergegenwärtigt wird.

Unter den Sakramenten haben zwei besondere Bedeutung; Taufe und Eucharistie / Abendmahl. Die wechselseitige Anerkennung der Taufe ist im lutherisch / römisch-katholischen Dialog weithin unbestritten. Im Themenbereich Eucharistie und Abendmahlist es wichtig, zwischen Fragen des inhaltlichen Verständnisses und der Gestaltung der Feier von Eucharistie und Abendmahl sowie der Frage nach der gemeinsamen Teilhabe an der Feier zu unterscheiden:Die Frage, in welcher Weise die Feier des Herrenmahls als „Opfer“ zu verstehen ist, gilt als eine schwierige, weil sie historisch sehr belastet ist. Als gemeinsame theologische Überzeugung kann heute gelten, dass das eucharistische Opfer die sakramentale Vergegenwärtigung der liebenden Lebenshingabe Jesu Christi in der eucharistischen Mahlfeier und im Leben der Kirche ist. Im 16. Jahrhundert war die Frage nach dem rechten Verständnis der Gegenwart Jesu Christi im eucharistischen Mahl sehr umstritten, und dies sowohl inner-­reformatorisch zwischen Martin Luther und Huldrych Zwingli als auch zwischen den Anhängern des sogenannten neuen Glaubens und den altgläubigen Theologen, die Einfluss nahmen auf die Lehre des Trienter Konzils. Die differenzierte Argumentation der damaligen Kontrahenten wird im gegenwärtigen ökumenischen Gespräch eingehend untersucht. Dabei zeigt sich, dass man im Reformationszeitalter drei Lehrgestalten in der Frage der eucharistischen Präsenz des erhöhten Herrn unterscheiden kann: die lutherische, die römisch-katholische, an Thomas von Aquin orientierte, und die reformierte. Alle drei Lehrgestalten haben theologische Stärken und Schwächen; sie haben Gemeinsamkeiten und signifikante Unterschiede.

Alle Kirchen stimmen grundsätzlich dem theologischen Gedanken zu, dass bei der Teilnahme an Abend­mahls­gottesdiensten oder Eucharistiefeiern neben ganz persönlichen Motivationen auch gesamtkirchliche Überlegungen zu beachten sind. Wer unversöhntlebt, widerstreitet der Verheißung von Gottes Gemeinschaft, die in der Feier des Abendmahls und der Eucharistie dargestellt und wirksam erfahren werden soll. Solange zwischen den Kirchen noch keine Glaubensgemeinschaft erreicht ist, können daher im Regelfall sakramentale Gottesdienste nicht gemeinsam gefeiert werden. Alle Kirchen kennen jedoch besondere Situationen, in denen ausnahmsweise eine gemeinsame eucharistische Feier möglich ist.

3.4. Ämterlehren

Die Suche nach einer ökumenischen Verständigung im Verständnis und in der Ausübung der kirchlichen Ämter gilt als die schwierigste Aufgabe auf dem Weg zur umfassenden Einheit der christlichen Glaubensgemeinschaft. Umstritten sind vor allem drei Fragen: (1) Gibt es einen Unterschied zwischen dem Wesen des in der Taufe begründeten Priestertums und dem Wesen des sakramentalen Amtes einzelner berufener und ordinierter Menschen? (2) Ist die in der Geschichte der Kirche sich herausbildende dreifache Gestalt der Ämter (Diakone, Priester und Bischöfe) als eine dem Willen Gottes entsprechende Entwicklung zu verstehen, die von der Kirche immer beachtet werden muss? (3) Darf oder muss es bestimmte Einschrän­kungen (einzig ehelos lebende Männer) in der Zulassung von Menschen zur Über­nahme eines kirchlichen Amtes geben? In diesen und auch den weiteren offenen Fragen der ökumenischen Ämterlehre (etwa Verständnis des Papstamtes, Unverzichtbarkeit synodaler Wege bei der Ent­schei­dungsfindung, Übertragung des Amtes auf Lebenszeit oder befristet, Ordinationsformulare) zeichnen sich zwar ökumenische Annäherungen ab, angesichts der institutionell gefestigten konfessionellen Unterschiede ist jedoch noch nicht in Sicht, die wechselseitige Anerkennung der Ämter erreichen zu können.

Als gemeinsame theologische Grundlinien in den drei besonders umstrittenen Fragen zeich­nen sich folgende Gedanken ab: (1) Alle Getauften haben im Heiligen Geist Anteil an dem einzigartigen Priestertum Jesu Christi. Alle Christen sind berufen, in ihrem Leben durch Wort und Tat Zeugnis für Gottes Erbarmen und Lebensmacht abzulegen. Das beson­de­re kirch­liche Amt einzelner Menschen ist ein Dienst der Sammlung, der Ermutigung und der Leitung der allen Getauften von Gott geschenkten Gaben des Heiligen Geistes. (2) Die neutestamentlichen Schriften belegen bereits, dass die christlichen Gemeinden unterschiedliche amtliche Dienste kennen, die sich aufgrund der Erfordernisse vor Ort herausgebildet haben. Verantwortung in der Prüfung der Frage, ob Gemeinden das von Gott der Schrift gemäß gebotene soziale Engagement leben (Diakonat), Vorsteherdienste bei gottesdienstlichen Feiern der Gemeinde (Presbyterat) und überregionale Aufsichtsdienste (Episkopat) werden in unterschiedlicher Gestalt von dazu beauftragten Menschen oder Gremien in allen Kirchen ausgeübt. (3) Die Verpflichtung zur Ehelosigkeit von Priestern und Bischöfen ist eine kirchliche Tradition, die gegenwärtig einzig in der römisch-katholischen Kirche noch beibehalten wird. Die neutestamentlichen Schriften (1 Kor 7; 1 Tim 3) legen nicht auf eine einzige Lebensweise der Amtsinhaber fest. In der Frage der möglichen Zulassung von Frauen zum Amt versuchen alle Kirchen, dem von ihnen erkann­ten wahren Willen Gottes zu entsprechen. Während in der römisch-katholischen Argumentation die Berufung auf den allein aus Männern bestehenden Kreis der von Jesus berufenen zwölf Apostel und die ungebrochene Tradition der kirchlichen Lehrtradition in dieser Frage vorrangig er­schei­nen, hinderte vor allem die sich auf Paulus stützende Vorstellung einer gottgewollten Über­ordnung des Mannes über die Frau (nach 1 Kor 11,2-12 und 1 Kor 14,33b-36) die reformato­rischen Kirchen daran, vor Mitte des 20. Jahrhunderts auch Frauen in das kirchliche Amt einzuführen.

3.5. Zielvorstellungen bei der Rede von der Einheit der Kirchen

In vielen Beiträgen zu Fragen der Ökumene begegnet die Rede von der Not der ökumeni­schen Ziellosigkeit. Die Frage, welche Gestalt die künftig auch in sichtbarer Weise eine Kirche Jesu Christi haben könnte, wird von den Konfessionsgemeinschaften in unterschiedlicher Weise beantwortet. Die reformatorische Tradition anerkennt Glaubensgemeinschaften als Kirchen, wenn in ihnen das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente im Sinne ihrer Stiftung durch Jesus Christus gefeiert werden. Auf Zukunft hin können dann Kirchen, die sich wechselseitig anerkennen, gastweise Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft leben. Die Kirchen bilden dann eine Kirchengemeinschaft unter dem Leitbild der Einheit in versöhnter Verschiedenheit. Nach römisch-katholischer Tradition erscheint es jedoch unverzichtbar, dass die Kirche Jesu Christi auch hinsichtlich ihrer amtlich-institutionellen Seite als die eine Kirche an den unterschiedlichen Lebensorten der Menschen wiedererkannt werden kann. Territoriale Aspekte treten zu den personalen hinzu. In aller gewordenen und legitimen Pluralität der konfessionellen Prägungen sollte es meines Erachtenszukünftig einmal möglich sein, in den unterschiedlichen Kulturräumen nicht nur gelegentlich, sondern als Regelform alle Grundvollzüge kirchlichen Lebens (Verkündigung des Evangeliums, Feier der Liturgie und Dienst an den Armen) vor Ort gemeinsam zu gestalten.

4. Ausblick: Die Zukunft der lutherisch – römisch-katholischen Ökumene

Im Hinblick auf ein „Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ hat die internationale lutherisch – römisch-katholische Kommission für die Einheit sehr rechtzeitig 2013 ein Dokument veröffentlicht, in dem unter dem Titel „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ eine Bilanz der bisherigen Dialoge gezogen wird.[14] Durchgängig ist dabei die Leitfrage, ob die Anliegen von Martin Luther[15] heute auch von römisch-katholischer Seite Anerkenntnis gefunden haben. Deutlich wird, wie weitreichend die Verständigung inzwischen ist. Zugleich finden sich in diesem Dokument zahlreiche Hinweise auf die Komplexität der ökumenischen Situation heute, bei der dieweltweiten gesellschaftlichen Kontexte zu beachten sind:

„Das Christentum ist im letzten Jahrhundert immer globaler geworden. Heute gibt es Christen verschiedener Konfessionen in der ganzen Welt; die Zahl der Christen im Süden steigt, während die Zahl der Christen im Norden abnimmt. Die Kirchen im Süden gewinnen innerhalb des weltweiten Christentums ständig an Bedeutung. Diese Kirchen sehen die Bekenntniskonflikte des 16. Jahrhunderts nicht ohne weiteres als ihre Konflikte an, auch wenn sie durch die verschiedenen christlichen Weltgemeinschaften mit den Kirchen Europas und Nordamerikas verbunden sind und mit ihnen eine gemeinsame Lehrgrundlage teilen.“[16]

Am Ende dieses Dokumentes stehen „Fünf ökumenische Imperative“[17]: Der erste Imperativ mahnt an, die Perspektive der bereits bestehenden Einheit als Ausgangsort zu wählen und von dort aus die verbleibenden Gründe für die fortbestehende Spaltung zu betrachten; der zweite Imperativ ruft dazu auf, sich durch die Begegnung und das in ihr erfahrbare Zeugnis des Glaubens beständig verändern zu lassen; der dritte Imperativ erinnert an die Verpflichtung zur Suche nach der sichtbaren Einheit – eine Verpflichtung, der die Kirchen mehrfach kirchenamtlich zugestimmt haben; der vierte Imperativ ruft dazu auf, gemeinsam die Wirkkraft des Evangeliums Jesu Christi in unserer Zeit neu zu entdecken; der fünfte Imperativ ermutigt dazu, in der Verkündigung und im Handeln Zeugnis für Gottes Gnade zu geben. Nach meiner Wahrnehmung nehmen diese fünf Imperative Gedanken auf, die bereits im „Malta –Bericht“[18] im Jahr 1972 formuliert worden sind. In der langen Zeit der Dialogarbeit sind wertvolle Erkenntnisse gewonnen worden, die durch die theologische Sachkenntnis der Mitglieder der Kommissionen vorbereitet wurden. Immer wieder ist es erforderlich, sich an die gemeinsame Berufung zu erinnern, das Evangelium Jesu Christi zu verkündigen.

Grundsätzlich wird in der Hermeneutik ökumenischer Prozesse die Frage immer dringlicher gestellt, welche Bedeutung theologische Dialoge zukünftig noch haben werden. Kann es zu neuen Einsichten kommen? Sind die Gründe für die fortbestehenden Kontroversen nicht auf anderen Ebenen angesiedelt – solchen, die durch intellektuelle Anstrengungen nicht erreicht werden? Ist es überhaupt angesichts der Weltsituation angemessen, Zeit, Geld und Menschenkraft zu bemühen, um verbliebene kontroverse Detailfragen wieder und wieder zu besprechen? Wäre es nicht an der Zeit, auf der Grundlage der bereits erreichten Verständigungen die Kirchengemeinschaft zu erklären und gemeinsam Eucharistie und Abendmahl zu feiern? Verstehen die getauften Menschen in den Gemeinden überhaupt noch, welche Hindernisse es diesbezüglich noch geben könnte?

Es ist offenkundig: Die weltweit vielfältigen ökumenischen Bemühungen bedürfen einer neu­en Anstrengung zur Koordination. Nach fruchtbaren Jahrzehnten der Annäherung insbesondere im 20. Jahrhundert – getragen vor­rangig von den Kirchen reformatorischer Tradition – steht die Ökumenische Bewegung vor neuen Herausforderungen. Nicht zuletzt die schwindende Fi­nanz­kraft der christlichen Ökumene in Europa nötigt oder besser ermutigt zu weitreichenden Reformen. Bei der Sichtung der bestehenden ökumenischen Initia­tiven sind mehrere Kriterien der Differenzierung möglich: Nationale Gremien unterscheiden sich von internationalen, bila­terale Gespräche von multilateralen, historisch-theologische Erkenntniswege von diakonalmotivierten Projekten. An jedem Lebensort hat die Ökumene eine andere Gestalt, die maß­geb­lich auch durch die leitend handelnden Personen mitbestimmt wird.

Die Dialog – Ökumene muss sich rechtfertigen. Ihr gegenüber steht eine ökumenische Hermeneutik, die insbesondere die Fragen aufnimmt, die unter sozial-ethischen Prämissen zu betrachten sind.Es handelt sich dabei meines Erachtens um zwei profilierte Tätigkeiten, die im Blick auf die Gesamtheit der an der ökumenischen Bewegung beteiligten Menschen keineswegs alternativ sind, sich lediglich in einem einzigen Menschenleben mit guten Gründen nicht gleichzeitig als Optionen verwirklichen lassen. Viele Faktoren – intendierte und / oder situativ vorgegebene – wirken sich bei der persönlichen Wahl des jeweiligen ökumenischen Engagements aus. Die Gleichzeitigkeit der unterschiedlichen Handlungsformen in der gemeinsamen Ausrichtung auf das eine Evangelium ist eine Stärke der Ökumene. Lehre und Dienst „einen“. Eigene Aufmerksamkeit muss aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang der Aspekt der Dringlichkeit erfahren: Es gibt Orte und Zeiten, da gilt es sofort zu handeln und nicht mehr nur zu sprechen.

Auch bei Zustimmung zum bleibenden Wert (auch) der Dialog-Ökumene bleibt eine Frage: In der Vorbereitung auf das ökumenische Jahr 2017 ist sehr bewusst geworden, wie vielgestaltig die Rezeption der Reformation im weltweiten Kontext ist. Erscheint es angemessen, dass die Römisch-katholische Kirche weiterhin bilaterale Gespräche explizit und gesondert mit dem Lutherischen Weltbund führt, obwohl es in vielen Regionen inner-reformatorische Unionen mit der reformierten, der anglikanischen und der methodistischen Weltgemeinschaft der Christinnen und Christen gibt? Ist die Zeit der bilateralen Dialoge zu Ende? Ich meine, so sei es nicht. Dialoge haben immer auch die Bedeutung, sich in Zusammenkünften der Überzeugungen zu vergewissern, die Menschen anderer Konfessionen als für sie identitätsstiftend betrachten. Die Generation der Konzilsväter sowie der „Beobachter“ des 2. Vatikanischen Konzils hat die Dialoge begonnen. Die nächste Generation – meine – hat die Dialoge gesichtet und differenziert weitergeführt.Nun bedarfes noch immer dieser Dialoge, damit auch künftige Generationen im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils handeln und einander in Liebe und Demut von gleich zu gleich begegnen. Zu wünschen ist dabei, dass die bereits erreichten Erkenntnisse nicht in Vergessenheit geraten. Neue Herausforderungen stehen zugleich an: In der Sache Überlegungen zur unterschiedlichen Rezeption der Werte der Moderne (Partizipation aller Getauften an den Entscheidungsfindungsprozessen;  gleiche Würde von Mann und Frau bei der Verkündigung des Evangeliums), in methodischer Hinsicht vor allem Differenzierungen in ethischen Fragen angesichts kultureller und mentalitätsgeschichtlicher Vorprägungen insbesondere in Themenaspekten der Individualmoral – beispielsweise im Bereich der Sexualethik. Es bleibt auch in Zukunft viel zu tun in den ökumenischen Dialogen – nicht nur bei lutherisch – römisch-katholischen Begegnungen.


[14] Vgl. Bericht der Lutherisch / Römisch-katholischen Kommission für die Einheit, „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ (s. Anm. 10).

[15] Vgl. auch das „Wort der Gemeinsamen Römisch-katholischen / Evangelisch-lutherischen Kommission anlässlich des 500. Geburtstages Martin Luthers“, das 1983 unter dem Titel „Martin Luther – Zeuge Jesu Christi“ erschienen ist: Harding Meyer / Damaskinos Papandreou / Hans Jörg Urban / Lukas Vischer (Hgg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, Bd. 2 (s. Anm. 7), 444-451.

[16] „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ (s. Anm. 10), 15.

[17] Vgl. ebd., 95-97.

[18] Siehe Anm. 4.

Author

Dorothea Sattler ist Professorin für Ökumenische Theologie und Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms – Universität Münster. Sie ist Direktorin des Ökumenischen Institut an dieser Fakultät; ihre Schwerpunkte in Lehre und Forschung liegen im Bereich der Ökumene mit den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen. Sie ist wissenschaftliche Leiterin des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen, Delegierte der Deutschen Bischofskonferenz in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken und Sprecherin von dessen Arbeitskreis „Pastorale Grundfragen“. Neuere Veröffentlichungen: Erlösung? Lehrbuch der Soteriologie, Freiburg-Basel-Wien 2011; Kirche(n), Paderborn 2013; Hg.in zusammen mit Volker Leppin, Reformation 1517 – 2017. Ökumenische Perspektiven, Freiburg / Göttingen 2014.

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